Gesamtkonferenz
Die Gesamtkonferenz setzt sich aus den Lehrkräften, Schulsozialarbeit, pädagogisch Mitarbeitenden sowie sechs Elternvertretungen aus dem Schulelternrat zusammen.
Sie tagt zu pädagogischen Angelegenheiten gemäß § 34 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG).
Zu den Inhalten der Gesamtkonferenz gehören unter anderem
- Information über alle wesentlichen Angelegenheiten der Schule durch die Schulleiterin
- Berichte aus den Fachkonferenzen
- Festlegung von Grundsätzen für die pädagogische und fachliche Bildungs- und Erziehungsarbeit
- Grundsätzliche Planung, Koordination und Festlegung schulischer Veranstaltungen
- Wahl der in den Schulvorstand zu entsendenden Lehrkräfte