Schülerbeförderung
Die Satzung des Landkreises Celle über die Mindestentfernungen für die Schülerbeförderung ist wie folgt geregelt:
Schülerinnen und Schüler der Grundschule haben einen Beförderungsanspruch ab einer Mindestentfernung von zwei Kilometern zur Schule.
Weitere Informationen zur Schülerbeförderung sowie die Satzung können auf der Seite des Landkreises Celle eingesehen werden.
Schülerinnen und Schüler, die im Gebiet des Landkreises Celle wohnen und die Anspruchsvoraussetzungen des Niedersächsischen Schulgesetzes erfüllen, haben einen Anspruch auf eine Schülerjahreskarte. Diese wird zum Schuljahresbeginn von der Schule ausgehändigt. Eine Antragstellung beim Landkreis ist hierfür nicht erforderlich.
Weitere Informationen zur Schülerjahreskarte ist auf der Seite des Landkreises Celle zu finden.