Krankmeldungen
Im Erkrankungsfall informieren die Eltern die Schule sowie die Klassenlehrkraft bis 7:45 Uhr per E-Mail. Alternativ ist eine telefonische Abmeldung möglich.
Das Kind kann für einen oder mehrere Tage krankgemeldet werden. Wichtig ist, dass die Schule stets rechtzeitig und genau über die Dauer der Abwesenheit informiert ist.
Die Hinweise zu meldepflichtigen Krankheiten sind zu beachten.
Beurlaubungen
Wiederholte Beurlaubungen, Beurlaubungen unmittelbar vor oder nach den Ferien sowie Kuraufenthalte außerhalb der unterrichtsfreien Zeit sind mit der Klassenlehrkraft abzusprechen und in der Regel vier Wochen vor Beginn formlos und schriftlich bei der Schulleitung zu beantragen.
Eine Genehmigung kann nur in Ausnahmefällen erteilt werden, wenn die Ablehnung eine unzumutbare Härte bedeuten würde.
Anträge auf Beurlaubungen von bis zu einem Unterrichtstag erhält die Klassenlehrkraft direkt.