Schulelternrat
Die gewählten Elternvertretungen aller Klassen bilden zusammen den Schulelternrat, der das zentrale Organ der Elternvertretung auf Schulebene ist (§ 90 Niedersächsisches Schulgesetz). Der Schulelternrat tagt mindestens zweimal im Schuljahr.
Aus seiner Mitte wählt der Schulelternrat alle zwei Jahre eine Vorsitzende/einen Vorsitzenden sowie eine Stellvertreterin/einen Stellvertreter. Zudem wählt der Schulelternrat für die Gesamtkonferenz sechs Elternvertretungen und jeweils zwei Elternvertretungen für jede Fachkonferenz.
Darüber hinaus entsendet der Schulelternrat sowohl zwei Mitglieder in den Stadtelternrat als auch in den Kreiselternrat.
Der Schulelternrat wird von der Schulleitung, dem Schulvorstand und den zuständigen Konferenzen vor grundsätzlichen Entscheidungen angehört.