Fachkonferenzen
Für die einzelnen Fächer hat die Gesamtkonferenz Fachkonferenzen eingerichtet (§ 35 Niedersächsisches Schulgesetz).
Mitglieder einer Fachkonferenz sind die Lehrkräfte, die das Fach unterrichten sowie jeweils zwei durch den Schulelternrat gewählte Elternvertretungen.
Die Fachkonferenzen entscheiden über die Angelegenheiten, die ausschließlich den jeweiligen fachlichen Bereich betreffen. Das gilt insbesondere für
- die Umsetzung von Kerncurricula durch die Erstellung von schuleigenen Arbeitsplänen
- Kriterien zur Leistungsmessung und Beurteilung
- Einführung von Schulbüchern
Wir arbeiten in folgenden Fachkonferenzen: Deutsch, Mathematik, Sachunterricht, Sport, Musik, Religion und Englisch. Für die Fächer Kunst, Werken und Textiles Gestalten besteht eine gemeinsame Fachkonferenz.