Schulausfall
Grundsätzlich findet Unterricht in der Verlässlichen Grundschule statt.
Bei extremen Witterungslagen entscheidet nach den derzeit gültigen Regelungen der Landrat des Landkreises Celle, ob der Unterricht an allen oder eventuell nur an einigen Schulen ausfällt. Wird ein solcher Unterrichtsausfall angeordnet, fällt damit gleichzeitig auch die Schülerbeförderung aus.
Bevor eine solche Entscheidung getroffen wird, erkundigt sich der Landkreis Celle um 5.00 Uhr morgens
- im Lagezentrum bei der Polizei in Celle,
- bei der Feuerwehr- und Rettungsleitstelle in Celle,
- bei den Straßenmeistereien Lachendorf/Hermannsburg oder beim Kreisstraßenmeister
nach dem allgemeinen Straßenzustand. Bei ungünstiger Witterung führen die Straßenmeistereien bereits ab 4.00 Uhr früh Kontrollfahrten auf unterschiedlichen Straßenabschnitten durch.
Wird von mindestens einer dieser Einrichtungen der Schulweg für zu gefährlich gehalten (weil Straßen z. B. nicht rechtzeitig geräumt oder gestreut werden können), ordnet der Landrat den Unterrichtsausfall an und lässt dies ab ca. 6.00 Uhr u. a. über Durchsagen im Radio (z. B. NDR 2) bekannt geben.
Bei ungünstiger Witterung ist daher auf die Rundfunkdurchsagen zu achten; Informationen gibt es auch auf der Homepage des Landkreises.
Ordnet der Landkreis keinen Unterrichtsausfall an, und die Busunternehmen oder auch einzelne Busfahrer halten den Schulweg trotzdem für zu gefährlich, können sie eigenverantwortlich handeln und den Fahrbetrieb einstellen. Eine solche Situation kann eintreten, wenn nur einzelne Gebiete des Landkreises z. B. vom Glatteis betroffen sind.
Grundsätzlich gilt, dass Erziehungsberechtigte von Schülerinnen und Schülern, die eine unzumutbare Gefährdung ihrer Kinder auf dem Schulweg durch extreme Witterungsverhältnisse befürchten, ihre Kinder auch dann zu Hause behalten oder vorzeitig vom Unterricht abholen können, wenn kein genereller Unterrichtsausfall angeordnet worden ist.
Es ist unbedingt erforderlich, sich umgehend per Mail oder telefonisch mit der Schule in Verbindung zu setzen.
Selbst wenn der Unterricht ausfällt, ist in der Schule immer eine pädagogische Betreuung gewährleistet. Auch bei extremen Wetterverhältnissen sind grundsätzlich Lehrkräfte in der Schule anwesend. Ein Kind wird dort so lange betreut, bis es sicher wieder nach Hause gelangen kann.