Parkplätze
Bei Terminen in der Schule ist darauf zu achten, die für Mitarbeitende ausgewiesenen Parkplätze freizuhalten. Auch das Halten oder Parken direkt vor der Schule ist zu vermeiden, damit Kinder den Straßenbereich rund um die Schule sicher überqueren können.
Im Wagnerweg vor der Schule besteht ein absolutes Halteverbot. Auch die Brahmsstraße (Fahrradstraße) bietet laut Straßenverkehrsordnung § 12 keine Parkmöglichkeit.
Das Halten oder Parken auf dem Gelände des Kirchenkreisamtes ist ebenfalls nicht erlaubt.
Wer sein Kind morgens mit dem Auto zur Schule bringt und es mittags oder nachmittags wieder abholt, nutzt möglichst eine der „Schulbus-auf-Füßen-Haltestellen“ in einiger Entfernung zur Schule.