Versicherungsschutz
Alle Schulkinder sind während des Unterrichts und auf dem Schulweg durch den Gemeinde-Unfallversicherungsverband versichert.
Folgende Einzelbestimmungen gelten:
- Schäden und Verluste an oder von Gegenständen werden nur ausgeglichen, wenn diese tatsächlich zum Schulgebrauch gehören.
- Keinen Deckungsschutz durch die Versicherung haben daher u.a. folgende Dinge: Wertsachen aller Art, Schmuck, Urkunden aller Art, Schlüssel, Geldtaschen, Geldbeträge und Monatskarten, Uhren/Smartwatches sowie Handys. Beachten Sie bitte: Internet- und telefonfähige Uhren sind von 7.45 Uhr bis Schulschluss (12.45 Uhr/13.35 Uhr/15.30 Uhr bzw. Hort-Ende) im Schulmodus. Es darf nur die Uhrzeit ablesbar sein; anderen Funktionen dürfen nicht möglich sein.